Brandschutzhelfer Ausbildung in ganz NRW

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Aufgaben

Die Aufgabe des Arbeitgebers besteht als erstes darin geeignete Arbeitnehmer zu finden, die die Aufgaben desBrandschutzhelfers wahrnemen können.

Aufgaben Brandschutzhelfer:

Es in Deutschland kein Regelwerk, dass die Aufgaben von Brandschutzhelfern regelt.

 

Brandschutzhelfer werden vom Unternehmen durch eine Urkunde bestellt. In dieser werden die Aufgaben des Brandschutzhelfers niedergeschrieben, zum Beispiel:

  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  • Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
  • Evakuieren von Gebäuden wenn kein Entstehungsbrand
  • Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
  • Bedienung der Brandschutzeinrichtungen
  • Einweisen der eintreffenden Feuerwehr im Brandfall/Notfall
  • Vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer und Hitze

Brände stellen für jedes Unternehmen eine existenzbedrohende Gefahr da, deswegen ist eine gute Brandschutzhelfer Ausbildung äußerst wichtig.

In der Ausbildung werden der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen geschult, um Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung zu löschen. Die Sicherstellung des selbständigen Verlassens der Mitarbeiter ist ein wichtiger Punkt. Bei betriebsspezifischen Besonderheiten gehen wir auch gerne auf diese ein.

Zum Ausbildungsinhalt gehören neben dem Vorbeugenden Brandschutz auch die Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions – und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall.

Unter Verwendung eines modernen gasbetriebenen Brandsimulators, lernen Sie und Ihr Personal den sicheren und effizienten Einsatz von Feuerlöschern.


Bestellung Brandschutzhelfer

Mitarbeiter die nach DGUV zum Brandschutzhelfer ausgebildet worden sind, können zum Brandschutzhelfer bestellt werden.

Der Unternehmer hat darauf zu achten, dass diese Personen mit den Gegenbenheiten des Unternehmens vertraut sind. Die Bestellung zum Brandschutzhelfer muss schriftlich erfolgen.

Nachfolgend ist ein Muster für eine Bestellurkunde zum Brandschutzhelfer. Bei der Erstellung ist darauf zu achten, dass nur Aufgaben aufgelistet werden, die der Brandschutzhelfer auch in Ihrem Unternehmen durchführen soll.

 

 

Zum Download auf den Link klicken
Benennung_BSH-Kurslife

 


 Wieviele Brandschutzhelfer muss ich haben?

Wieviele Brandschutzhelfer ein Unternehmen haben muss, ist in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geregelt.

Dort steht in der ASR 2.2 im Kapitel 6.2 Brandschutzhelfer folgendes:

(1)
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch
Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von
Entstehungsbränden vertraut zu machen.
(2)
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
(3)
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu
berücksichtigen.
(4)
Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden
Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
(5)
Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
gehören zur fachkundigen Unterweisung.

 

 Reichen 5% wirklich aus?

 

Bei kleinen und mittleren Unternehmen mag dies zutreffen, aber in z.B. Vesammlungsstätten müssen deutlich mehr ausgebildet und bestellt werden.

Auch bei Betrieben mit erhöter Brandgefahr müssen mehr als 5% ausgebildet werden (siehe Liste). Genauere Informationen über die Anzahl von geforderten Brandschutzhelfern liefert die Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens.

Bitte beachten Sie das z.B. Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit von Mitarbeitern zu einer höheren Anzahl von auszubildenen Mitarbeitern führen kann.

Beispielhafte Aufzählung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhöhter Brandgefährdung

Anzahl_BSH_DIA_1a

Anzahl_BSH_DIA_01


Regelmäßige Unterweisung

Der Arbeitgeber muss alle Beschäftigten regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterweisen.

Dazu bieten sich z.B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation an.

Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren.

Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.

Quelle: Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände ASR 2.2


Wer darf ausbilden?

Fachkundig im Sinne dieser Schrift ist, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Be-

rufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und

sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet.

Hierzu zählen z.B.:

 

  • Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz
  •  Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz

Quelle: Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände ASR 2.2


Brandschutzhelfer auf Baustellen?

Personen, die auf Baustellen Tätigkeiten mit Brandgefährdung ausführen, wie beispielsweise

Flammarbeiten, Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten, Oberflächenbehand-

lungen, Lackierarbeiten, sind im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen. Diese

Unterweisung beinhaltet einen theoretischen und eine praktischen Teil.

Die Unterweisung sollte folgende Themen beinhalten:

  • Arbeits-/verfarensbedingte Brandgefahren/Zündquellen
  • Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (z.B. Brandklassen,Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln)
  • Gefahren durch Brände (z.B. Rauch, entstehende Verbrennungsprodukte)
  • die Handhabung und die Funktion sowie die Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • die Löschtaktik und die eigenen Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • eine realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen

Diesen Kurs bieten wir in kombination mit einem Erste Hilfe Kurs an.

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Inhalte und Dauer der Brandschutzhelfer Ausbildung

Die Dauer einer Brandschutzhelfer Ausbildung hängt teilweise mit der Größe der Ausbildungsgruppe zusammen. Die Ausbildung besteht aus einer theoretischen Schulung und einer praktischen Feuerlöschübung. Die praktische Feuerlöscherunterweisung besteht aus meheren Modulen und findet im Freien an unserm modernen und umweltfreundlischen Feuerlöschtrainer statt. Jeder Mitarbeiter hat  ausreichend Zeit zum Üben, um einen sicheren Umgang mit Feuerlöschern zu bekommen. Deshalb müssen Sie mit einer Schulungsdauer von

ca. 3-4 Stunden rechnen.

Zeitlich passen wir uns natürlich den Ansprüchen Ihres Unternehmens an.

Wir bilden Ihre Mitarbeiter DGUV Information 205-23 und der ASR aus.

Inhalte

Theorie:

? Grundzüge des Brandschutzes

? Betriebliche Brandschutzorganisation

? Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

? Gefahren durch Brände

? Verhalten im Brandfall

Praxis:

? Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen

? Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung

? realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte

? Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren

? betriebsspezifische Besonderheiten

? Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

 


Wiederholung der Brandschutzhelfer Ausbildung

Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5

Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abstän-

den eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z.B. sein:

  • Änderung der Brandschutzordnung
  • neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung
  • Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter
  • Brandereignis im Betrieb

Quelle: Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände ASR 2.2


Ausbildung Erste Hilfe

Wir sind auch eine anerkannte Stelle der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zur Betrieblichen Aus- und Fortbildung von Ersthelfern. Diese Kurse sind für alle Mitglieder kostenlos.

 

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 Haben Sie noch Fragen?

Die beantworten wir Ihnen gerne unter:

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