Die Aufgabe des Arbeitgebers besteht als erstes darin, geeignete Arbeitnehmer zu finden die die Aufgaben des Brandschutzhelfers wahrnemen können.

 

Aufgaben Brandschutzhelfer:

Leider gibt es in Deutschland kein Regelwerk, dass die Aufgaben von Brandschutzhelfern regelt.

Brandschutzhelfer werden vom Unternehmen durch eine Urkunde bestellt. In dieser werden die Aufgeben des Brandschutzhelfers niedergeschrieben, zu beispiel:

  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  • Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
  • Evakuieren von Gebäuden wenn kein Entstehungsbrand
  • Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
  • Bedienung der Brandschutzeinrichtungen
  • Einweisen der eintreffenden Feuerwehr im Brandfall/Notfoll
  • Vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer und Hitze